Ford Garantie-Schutzbrief
Auch Nachträglich Noch Möglich

  • Bis zu 9 Monate nach Erstzulassung noch abschließbar

  • Preis sofort sichtbar — Fahrzeug und Laufzeit wählen, fertig

  • Laufzeiten von 5 bis 8 Jahren, passend zu deiner Fahrleistung
  • Reparatur in der Ford Werkstatt, mit Original Ford Ersatzteilen
  • Auch für Nugget und Reisemobile — mit eigenen Camper-Tarifen
  • JETZT SCHUTZBRIEF-PREIS BERECHNEN

Die Anfrage ist unverbindlich & kostenlos — Sie entscheiden erst danach, ob Sie abschließen.

Füllen Sie einfach das Formular aus: Fahrzeug und Laufzeit wählen, Preis wird sofort angezeigt. Anschließend tragen Sie Ihre Daten ein und laden Ihren Fahrzeugschein hoch.

Wir prüfen die Verfügbarkeit für Ihr Fahrzeug und melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einem verbindlichen Angebot bei Ihnen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie den Ford Garantie-Schutzbrief abschließen möchten.

1. Fahrzeug & Tarif

Modell und Motorvariante laut Fahrzeugschein.
0,00 €
Unverbindliche Preisangabe laut aktueller Händlerpreisliste. Es erfolgt keine Zahlung über dieses Formular.

2. Fahrzeugdaten

17-stellig, im Fahrzeugschein unter Ziffer E.
Ein nachträglicher Abschluss ist nur bis 9 Monate nach Erstzulassung möglich. Im Fahrzeugschein unter Ziffer B.
Bestätigung 9-Monats-Frist
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload Du kannst bis zu 2 Dateien hochladen.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite).

3. Ihre Daten

Die Laufzeiten 36 und 48 Monate stehen nur Gewerbe- und Flottenkunden zur Verfügung.
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Rückruf gewünscht?
Datenschutz

Garantiebedingungen

Für den Ford Protect Garantie-Schutzbrief gelten die Garantiebedingungen der Ford-Werke GmbH, Henry-Ford-Straße 1, 50735 Köln, Stand April 2026. Sie stehen hier vollständig zur Verfügung und zusätzlich als PDF zum Herunterladen.

Die Ford-Werke GmbH garantiert bei Material- oder Herstellungsfehlern an dem Fahrzeug eine kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des betreffenden Teils, soweit es nicht unter den Garantieausschluss gemäß Abschnitt B fällt.

Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug. Das Abschleppen des Fahrzeugs zum nächstgelegenen Autorisierten Ford Service Betrieb (AFSB) ist, wenn notwendig, enthalten.

Die Garantie erstreckt sich gemäß der dem Kunden ausgehändigten Urkunde zum FGS:

Für Privat-, Gewerbe- und Flottenkunden:

  • auf das 3. bis 5. Jahr nach der Auslieferung des Fahrzeugs, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 50.000 km, 100.000 km oder 150.000 km, je nach ausgewählter Kilometer-Laufleistung
  • auf das 3. bis 7. Jahr nach der Auslieferung des Fahrzeugs, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs 70.000 km, 100.000 km oder 160.000 km, je nach ausgewählter Kilometer-Laufleistung
  • auf das 3. bis 8. Jahr nach der Auslieferung des Fahrzeugs, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 120.000 km, nur für Ford Basis Fahrzeuge die als Reisemobil durch einen Aufbauhersteller aufgebaut wurden (Ford Transit/Tourneo Custom, Ford Transit und Ford Ranger)

Für Gewerbe- und Flottenkunden:

  • auf das 3. Jahr nach der Auslieferung des Fahrzeugs, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 90.000 km
  • auf das 3. bis 4. Jahr nach der Auslieferung des Fahrzeugs, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 160.000 km

Die Garantie wird dem Erstkäufer des Fahrzeugs gegeben und gilt innerhalb der genannten Garantiegrenzen auch für den Fall eines Weiterverkaufs. Maßgeblich für den Beginn der Laufzeit des Ford Protect Garantie-Schutzbriefs ist das Fahrzeug-Auslieferungsdatum gemäß Serviceheft bzw. das amtliche Erstzulassungsdatum. Es gilt das frühere Datum. Diese Garantie gilt in Deutschland und dem europäischen Ausland, siehe Punkt D.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Schäden an Fahrzeugen, die vernachlässigt, missbraucht, verändert oder zu Sport und Rallyefahrten verwendet werden
  • Schäden an Fahrzeugen, die als Taxi, Funkmietwagen o.ä. oder als Post- und Paketdienst sowie als Kranken- und Rettungswagen eingesetzt werden
  • Schäden an Fremdumbauten, -ausbauten und -einbauten
  • Umbauten-, Auf- und Einbauten von Reisemobilen
  • Schäden, die durch Unfall, Wasser- bzw. Ölmangel oder Frosteinwirkung entstanden sind
  • Schäden an Aggregaten und Teilen, die nicht dem werkseitigen Lieferumfang entsprechen
  • Vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an Aggregaten oder Teilen auftreten, die nicht in diese Garantie eingeschlossen sind
  • Alle Einstell-, Auswucht- und Reinigungsarbeiten, das Entfernen von Verbrennungsrückständen sowie Diagnose- und Wartungsarbeiten
  • Ansprüche auf Rückgängigmachung des Neuwagen-Kaufvertrags (Rücktritt)
  • Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Ersatzlieferung
  • Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden
  • Schäden an Karosserie (einschließlich Anbauteile und Dichtungen), Lack, Glas (einschließlich sämtlicher Scheiben und zugehöriger Dichtungen und Verklebungen), Polster, Schäden am Interieur des Fahrzeugs (einschließlich Innenverkleidung, Armaturen und Bedienelemente)

Reparaturen an nachfolgend aufgeführten Verschleißteilen:

  • Auspuffanlage
  • Bremsscheiben
  • Motor Antriebsriemen
  • Kupplungsreibscheibe
  • Ölfilter / Luftfilter
  • Räder / Reifen
  • Sicherungen
  • Wischerblätter / Wischerarme
  • Bremsbeläge
  • Federbeine McPherson
  • Kraftstofffilter
  • Glühbirnen
  • Pollenfilter
  • Scheinwerfer
  • Stoßdämpfer
  • Zündkerze

Hochvoltbatterien und -komponenten: Gültig für alle Ford Modelle: Hybridbatterien (FHEV/PHEV), Mildhybridbatterien (MHEV) und Hochvoltbatterien (BEV) sind nur im Rahmen der Ford Neuwagengarantie, je nach Modell bis max. 5 Jahre / 100.000 km bzw. 8 Jahre / 160.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) abgedeckt und kein Bestandteil des Ford Protect Garantie-Schutzbriefes.

Garantieansprüche können nur bei einem Autorisierten Ford Service Betrieb (AFSB) unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:

Das Fahrzeug muss gemäß den Vorschriften des Ford Serviceheftes gewartet worden sein. Soweit eine oder mehrere Wartungen entgegen den Vorschriften des Ford Serviceheftes nicht oder verspätet durchgeführt worden sind, bestehen Garantieansprüche nur dann, wenn keine der unterlassenen oder verspäteten Wartungen für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung oder des fehlenden Ursachenzusammenhangs zwischen dem Wartungsversäumnis und dem eingetretenen Schaden ist vom Kunden zu erbringen.

Die Urkunde des Ford Protect Garantie-Schutzbriefs ist vorzulegen.

Tritt ein Defekt auf, der im Rahmen dieser Garantie beseitigt werden soll, sollte dieser umgehend einem Autorisierten Ford Service Betrieb (AFSB) zur Beseitigung vorgeführt werden. Auf Reisen oder im europäischen Ausland ist das nächstgelegene Ford Vertragsunternehmen aufzusuchen.

Ansprüche aus dem Ford Protect Garantie-Schutzbrief verjähren binnen 6 Monate ab dem Zeitpunkt Ihrer Kenntnisnahme der Beanstandung.

Das fehlerhafte Teil wird nach der Entscheidung des AFSB entweder repariert, gegen ein Ford Original- oder Austauschteil bzw. ein Ford Economy-Teil kostenlos ausgetauscht.

Sollte es erforderlich sein, im Zweifelsfall ein defektes Teil an Ford zur Untersuchung einzuschicken, muss die Reparatur in vollem Umfang bezahlt werden, sofern der AFSB dies verlangt. Wird der Garantiefall aufgrund der Prüfung anerkannt, erfolgt anschließend eine Gutschrift.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Ford-Werke GmbH über.

Kosten, die durch Reparaturen in Werkstätten entstehen, die keinen Ford Vertrag besitzen, werden nicht ersetzt. Reparaturen können in den unten aufgeführten europäischen Ländern ebenfalls bei einem Autorisierten Ford Service Betrieb (AFSB) durchgeführt werden.

In einigen Ländern kann es jedoch sein, dass der Autorisierte Ford Service Betrieb eine Bezahlung verlangt. Reichen Sie in diesem Fall bitte die ausführliche Rechnung bei Ihrem deutschen Ford Partner ein. Dieser wird Ihnen den entsprechenden Rechnungsbetrag nach Prüfung und Vorliegen der Voraussetzungen erstatten.

Geltungsbereich: Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Aus dieser Garantie können ausschließlich die o.g. Leistungen beansprucht werden. In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit richtet sich eine mögliche Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere nicht solche aus Paragraf 280 BGB.

Hier genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Der Ford Protect Garantie-Schutzbrief kann unter Vorlage der Originalurkunde storniert werden. Für die Berechnung des zurückzuzahlenden Betrags werden folgende Parameter berücksichtigt:

Die Stornierung erfolgt

  • innerhalb der ersten 30 Tage ab Abschluss des Vertrags: Rückerstattung des vollen Kaufpreises
  • nach Ablauf der ersten 30 Tage ab Abschluss des Vertrags, Fahrzeug innerhalb der Neuwagengarantie: Abzug von EUR 50,00 Bearbeitungsgebühr
  • nach Ablauf der ersten 30 Tage ab Abschluss des Vertrags, Fahrzeug außerhalb der Neuwagengarantie: Abzug von EUR 50,00 Bearbeitungsgebühr, Abzug der anteiligen Kosten für die bereits in Anspruch genommene, vereinbarte Vertragslaufzeit (berücksichtigt wird der Zeitraum nach der Neuwagengarantie), Abzug der Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen

Die Abwicklung der Stornierung erfolgt über den verkaufenden Ford Partner. Die Stornierung wird vom verkaufenden, autorisierten Ford Partner bei der Ford-Werke GmbH angefordert und von dieser durchgeführt.

Die Rückerstattung des Kaufpreises an den Kunden erfolgt über den verkaufenden Ford Partner. Dieser erhält eine Gutschrift der Ford-Werke GmbH.

Eventuell gewährte Kulanzleistungen oder Begünstigungen, die dem Kunden von einem autorisierten Ford Partner gewährt werden, haben keinerlei Einfluss auf die vorliegenden Bedingungen.

Käufer des Ford Protect Garantie-Schutzbriefs erhalten zusätzlich zu Vorstehendem für die Dauer der Laufzeit des Ford Protect Garantie-Schutzbriefs alle Leistungen der Ford Assistance Mobilitätsgarantie. Alle Leistungen liegen im ausschließlichen Ermessen von Ford und können jederzeit von Ford verändert oder eingestellt werden.

Berechtigte Fahrzeuge gemäß der Mobilitätsgarantie
Anspruch auf Leistungen haben in Deutschland zugelassene oder in Deutschland verkaufte Ford Fahrzeuge.

Telefonisch: Ford Servicehotline +49 (0) 221 9999 2 999

Im Sprachmenü ist die Option 1 für Hilfeleistungen der Ford Assistance zu wählen. Das Anliegen kann dann in persönlichem Kontakt angegeben werden.

Halten Sie dazu folgende Informationen bereit:

  • Der genaue Standort des Fahrzeugs
  • Die 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN)
  • Kurze Beschreibung der Panne
  • Ihre Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind

Ford Assistance Web App: Für die Nutzung der Allianz Web App wird der in der Urkunde abgedruckte Code eingescannt, bitte folgen Sie dann den Anweisungen in der Web App.

Geltungsbereich
Der Anspruch auf Hilfeleistung gilt für Schadenfälle (Panne oder Unfall) in Deutschland und in den folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

In den genannten Ländern, außer Deutschland, gilt die Ford Assistance Mobilitätsgarantie bei Privatreisen bis max. 90 Tagen Aufenthalt.

Berechtigte Ereignisse
Als Panne gilt jeder plötzliche und unerwartete mechanische, elektrische, hydraulische oder elektronische Defekt, Reifenschaden oder leere Batterie (12 V oder Hochspannung), der zum sofortigen Liegenbleiben des berechtigten Fahrzeugs führt. Eine Panne liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug eine Werkstatt aus eigener Kraft erreicht hat oder noch fahrbereit ist.

Pannenhilfe
Wenn das berechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit ist, beauftragt die Ford Assistance ein Hilfsfahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadensort und übernimmt die Kosten des Einsatzes zuzüglich An- und Abfahrt. Zusätzlich werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 20 EUR (zzgl. MwSt.) für vom Pannenhelfer mitgeführte und für die Pannenhilfe verwendete Kleinteile wie Glühbirnen, Sicherungen und Reifenreparatursets übernommen. Die Leistung Pannenhilfe wird nur auf den dem öffentlichen Straßenverkehr zugänglichen Straßen und zu Hause erbracht.

Abschleppen
Wenn der Pannenhelfer das Fahrzeug nicht vor Ort so in Stand setzt, dass eine Weiterfahrt möglich ist, wird Ihr Fahrzeug inklusive Anhänger und Gepäck kostenlos zum nächstgelegenen Autorisierten Ford Service Betrieb abgeschleppt.

Pannenhilfe für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
Im Falle einer Panne im Zusammenhang mit dem elektrischen (Hochvolt-)Antriebsstrang ist ein Abschleppen zum nächsten Autorisierten Ford Service Betrieb vorgesehen.

Hochvoltbatterie
Bleibt das Fahrzeug aufgrund einer leeren Hochvoltbatterie liegen, wird das Fahrzeug zur nächsten Ladestation geschleppt. Die nächste Ladestation kann innerhalb des Ford Ladenetzes, beim Ford Partner, am Kundenwohnsitz oder an einer öffentlichen Ladestation sein.

Ersatzfahrzeug
Auf Wunsch stellt Ihnen die Ford Assistance einen Mietwagen entsprechender Kategorie und ohne Kilometerbegrenzung zur Verfügung, den Sie bis zur Fertigstellung der Reparatur für max. 2 Werktage* kostenlos benutzen können. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp oder eine bestimmte Fahrzeugart (z.B. Cabrio), eine bestimmte Fahrzeugausstattung oder die Besorgung eines Sonderfahrzeugs (z.B. Wohnmobil, Kühlfahrzeug) oder ein erweitertes Versicherungspaket. Der Fahrzeugvermieter kann eine Kaution mittels Kreditkarte verlangen. Wird das Fahrzeug länger genutzt als vereinbart, ist die zusätzliche Nutzung direkt mit dem Fahrzeugvermieter zu vereinbaren und weitere Kosten hierfür an ihn zu entrichten. Wir organisieren und übernehmen auch die Kosten für ein Taxi und/oder öffentliche Verkehrsmittel zum Standort der Autovermietung, bei Bedarf bis zu 50,00 Euro (zzgl. MwSt.).

Umladen von Gütern
Wenn ein Nutzfahrzeug eine Panne erleidet und die gewerblich transportierten Güter für die Weiterfahrt umgeladen werden müssen, wird die Organisation von der Ford Assistance übernommen oder die Erstattung der entstandenen Kosten bis zu 250 Euro (zzgl. MwSt.) für das Entladen pro Pannenfall übernommen.

Für Flottenkunden
Auf Anfrage kann im Pannenfall eines Flottenkunden mit einem Nutzfahrzeug, bei dem die Beförderung der Güter fortgesetzt werden muss, das Fahrzeug zunächst zu einem Zielort nach Wahl (z.B. Flottendepot), max. 50 km entfernt vom Pannenort, abgeschleppt werden, um dort entladen zu werden, und anschließend zum nächsten autorisierten Ford Service Betrieb oder zu einem bevorzugten autorisierten Ford Service Betrieb (wenn dieser weniger als 50 km entfernt ist) gebracht werden.

Weiterfahrt und Hotel
Kann das Fahrzeug nach einer Panne, die sich mehr als 80 km vom Wohnsitz ereignet hat, am Tag des Schadenfalls nicht repariert werden, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

  • Bei Ihrer Weiterfahrt bzw. Rückreise haben Sie und alle Fahrzeuginsassen Anspruch auf das Bahnticket in der 1. Klasse. Übersteigt die Reisezeit per Bahn 6 Stunden, werden die Flugkosten für einen Linienflug in der Economy Klasse übernommen (bis zu 600,00 Euro inkl. MwSt. pro Person und Flug). Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug nach erfolgreicher Reparatur in Deutschland und in den meisten Ländern Europas bei dem reparierenden Autorisierten Ford Service Betrieb abgeholt wird.
  • Wir organisieren und übernehmen die Kosten für ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel bis zum Hotel, Bahnhof, Flughafen, zur Autovermietung oder zum Autorisierten Ford Service Partner bis zu 50 Euro ohne MwSt.
  • Wenn Sie die Reparatur abwarten wollen, können Sie auf Kosten der Ford Assistance in einem 3-Sterne-Hotel (oder vergleichbarer Standard) bis zum Ablauf von 3 Nächten zu je 100,00 Euro inkl. MwSt. pro Person inkl. Frühstück übernachten.

Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland
Wenn ein durch eine Panne immobilisiertes Fahrzeug im Ausland nicht innerhalb von 5 Kalendertagen oder überhaupt nicht repariert werden kann, wird die Rückführung des Fahrzeugs zu Ihrem Vertragshändler organisiert und die Kosten dafür von der Ford Assistance übernommen. Die Ford Assistance übernimmt dabei keine Verantwortung für Diebstahl oder Beschädigung von Zubehör, Gepäck, Materialien und persönlichen Gegenständen, die während des Transports des Fahrzeugs im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Die Transportkosten sind auf den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Ereignisses, das die Immobilisierung verursacht hat, begrenzt.

Abholung des Fahrzeugs nach Reparatur
Wird das Fahrzeug nach einer Panne repariert, so übernimmt die Ford Assistance die Kosten für die Abholung des reparierten Fahrzeugs mit dem geeignetsten der folgenden Mittel:

  • Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel bis zu 50 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Zug 1. Klasse
  • Flug Economy-Klasse, wenn die Zugreise über 6 Stunden dauert
  • Mietwagen der gleichen Kategorie wie das Fahrzeug, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, für bis zu 24 Stunden und inkl. Drop-off Kosten und Gebühren (wenn möglich, wird ein Ford-Ersatzfahrzeug gestellt)

Falls erforderlich, übernimmt die Ford Assistance die Kosten für ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel, um den Bahnhof, Flughafen, die Mietwagenstation oder den Händler zu erreichen, bis zu 50 Euro (zzgl. MwSt.). Der Höchstbetrag, der für die Abholung des reparierten Fahrzeugs übernommen wird, darf den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem gedeckten Ereignis nicht überschreiten.

Kombination von Ersatzfahrzeug, Weiterfahrt und Hotel
Ersatzfahrzeug, Unterkunft und Weiterfahrt bzw. Rückreise können nicht kombiniert werden. Nur eine der aufgeführten Leistungen kann ausgewählt werden.

Leistungen bei einem Unfall** im Einzelnen
Bei einem Unfall unterstützt die Ford Assistance (Instandsetzen des Fahrzeugs am Unfallort, z.B. Reifenschaden). Ist dies nicht möglich, ist das Abschleppen bis zum nächstgelegenen Autorisierten Ford Service Betrieb beinhaltet. Kommt das Fahrzeug bei einem Unfall von der Straße ab und ist vor dem Abschleppen eine Bergung erforderlich, organisiert die Ford Assistance die Bergung des Fahrzeugs gegebenenfalls nebst Anhänger und Ladung und übernimmt die Kosten. Nach einem Unfall werden keine weiteren Hilfeleistungen (Ersatzfahrzeug, Weiterfahrt und Hotel) durch die Ford Assistance erbracht.

Leistungen können nicht in Anspruch genommen werden bei Schadensfällen,

  • die durch höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Streik, Invasion, Unruhen, Terrorismus, Beschlagnahmung, behördlichen Zwang, behördliche Untersagung, Akte ausländischer Feinde, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg, Revolution, militärische oder usurpierte Macht, Aufstände oder zivile Unruhen entstehen
  • die durch schwerwiegende klimatische Hindernisse und unvorhersehbare Ereignisse natürlichen Ursprungs entstehen, Naturkatastrophen
  • die durch ionisierende Strahlung oder radioaktive Kontamination durch Kernbrennstoff oder Kernmüll, die durch das Verbrennen von Brennstoff entstehen
  • die durch radioaktive, toxische, explosive oder andere gefährliche Eigenschaften jeglicher explosiven nuklearen Ausrüstung oder eines nuklearen Teils dieser Ausrüstung entstehen
  • die durch Folgen vorsätzlicher Handlungen durch die Betroffenen oder die Folgen betrügerischer, fahrlässiger oder unehrlicher Handlungen, Suizidversuche oder Suizide entstehen
  • die durch Beteiligung an Motorsportveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
  • die Beschädigung an der Ladung oder Einkommensverluste bedingen
  • die Beschädigung an einem Anhänger verursachen
  • die durch Mehrauflastung als zugelassen entstehen
  • die durch ein nicht von Ford genehmigtes Ersatzteil oder Zubehörteil entstehen
  • die durch einen Fahrer, der das Fahrzeug ohne Berechtigung des Fahrzeughalters oder ohne Fahrerlaubnis fährt, entstanden sind
  • an Fahrzeugen, die mit roten Überführungskennzeichen geführt werden
  • zur Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten
  • Marderschäden

Ford übernimmt nicht die Kosten für Pannen, die entstanden sind durch:

  • AdBlue Flüssigkeit
  • verunreinigten Kraftstoff
  • falsch betankten Kraftstoff
  • leeren Kraftstoff- oder AdBlue-Tank (Pannen, die aufgrund einer leeren Hochvoltbatterie auftreten, sind abgedeckt)
  • abgebrochene Zündschlüssel
  • im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel
  • verloren gegangene Schlüssel
  • blockierte Schlösser
  • unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges durch den Eigentümer, den Besitzer oder einen Insassen (z.B. falsche Flüssigkeit im AdBlue-Tank)

Fährt die Ford Assistance zum angegebenen Pannenort und der Hilfesuchende ist nicht vor Ort, wird die Leerfahrt im Rahmen der Ford Assistance nicht übernommen (Ford behält sich das Recht vor, entstandene Kosten vom Kunden zurückzufordern).

Weiterhin nicht übernommen werden:

  • Etwaige Folgen davon, dass das Fahrzeug nicht in einem fahrfähigen Zustand gehalten wird oder nicht gemäß den Herstellerempfehlungen gewartet wird
  • Wünscht der Kunde das Einschleppen des Fahrzeugs durch die Ford Assistance zum Autorisierten Ford Service Betrieb, obwohl das Fahrzeug fahrbereit ist, werden diese Kosten nicht im Rahmen der Ford Assistance übernommen
  • Schäden, die aufgrund einer Panne oder eines Unfalls an Gepäck oder Fracht entstehen. Gleiches gilt für in diesem Zusammenhang entstehende Einkommensverluste und entgangene Urlaubsfreuden
  • Unterstützung auf nicht befahrbaren Straßen oder auf Gleisen
  • Jede Art von bösartiger Aktivität, die versucht, Informationssystemressourcen oder die Informationen selbst zu sammeln, zu stören, zu leugnen, zu verschlechtern oder zu zerstören, was zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt (Cyberangriff)
  • Jeglichen Verlust, Diebstahl, Schaden, Kosten oder Ausgaben, die nicht direkt mit dem Vorfall verbunden sind
  • Gebühren für die Spezialbergung oder Gebühren, die von uns erhoben werden, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Panne oder des Unfalls nicht auf einer öffentlichen Straße genutzt wird und das Fahrzeug nicht mit unserer Standardbergungsausrüstung zugänglich ist
  • Schäden an Anhängern
  • Bergung oder Beförderung von Tieren
  • Erstattung von Kosten von Ersatzteilen
  • Schäden an der Ladung oder Schäden, die Einnahmeverlust verursachen
  • Fährkosten oder Mautgebühren

Aus dieser Garantie können ausschließlich die o.g. Leistungen beansprucht werden. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere nicht solche aus Paragraf 280 BGB. Hier genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Freigabe zur Unterstützung im Rahmen der Ford Assistance ist im Pannenfall Voraussetzung für die Kostenübernahme. Bei einer eigenmächtigen Beauftragung oder Anmietung eines Fahrzeuges ist die Ford Assistance nicht zur Rückerstattung der Kosten verpflichtet.

Sollten einzelne Bestimmungen der Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt jederzeit im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie ist erforderlich, um Ihnen gegenüber Leistungen im Rahmen der Garantiebedingungen zu erbringen. Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dabei die Ford-Werke GmbH. Bei den verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um Ihren Namen, Ihre Anschrift, gegebenenfalls weitere Kontaktdaten, sowie Informationen zu Ihrem Fahrzeug, wie beispielsweise die Fahrzeugidentifikationsnummer, Angaben zum Fahrzeugmodell und den Kilometerstand, sowie weitere Vertragsdaten.

Diese personenbezogenen Daten können wir mit Dritten teilen, insbesondere mit anderen Unternehmen des Ford Konzerns, Ford Partnern oder von der Ford-Werke GmbH mit Pannendienstleistungen betrauten Dienstleistern, wie der AP Solution GmbH, soweit dies zur Erbringung von Leistungen, insbesondere Pannendienstleistungen, erforderlich ist oder wir oder ein Dritter ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung haben. Sofern Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben werden, wird sichergestellt, dass diese nur für Zwecke genutzt werden, die mit den in der Erklärung beschriebenen Zwecken im Einklang stehen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn wir die Informationen verarbeiten, um neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäfts- und Marketingstrategien zu entwickeln oder Sie zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung oder zur postalischen Werbung kontaktieren.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Ford-Werke GmbH, internationale Datentransfers und Ihre Rechte finden Sie in der detaillierten Datenschutzerklärung unter ford.de. Nähere Informationen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ihren Ford Partner und die AP Solution GmbH entnehmen Sie bitte deren eigenen Datenschutzrichtlinien.

* Samstag, Sonntag sowie Feiertage zählen insoweit nicht als Werktage und werden den 2 Tagen Mietwagen hinzugezählt.
** Ein Unfall ist ein unbeabsichtigtes, unfreiwilliges, von außen einwirkendes oder selbstverursachtes Ereignis, das einen Sachschaden zur Folge hat.

Ford-Werke GmbH, Henry-Ford-Straße 1, 50735 Köln. Stand: April 2026. Es gilt der Wortlaut des Original-PDF.